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Jährliches Dokument 2009 gem. §10 WpPG
für das Geschäftsjahr 2008/2009 bzw. den 12-Monatszeitraum vom 01.11.2008 bis 31.10.2009 Nach §10 WpPG sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das entweder sämtliche Informationen, die das Unternehmen auf Grund kapitalmarktrechtlicher Vorschriften im vorausgegangenen Geschäftsjahr offenzulegen hatte, enthält oder auf sie verweist. Finanzberichte
Ad-hoc Mitteilungen (§15 WpHG)
Directors´ Dealings-Meldungen (§15a WpHG)
Stimmrechtsmitteilungen (§§21 Abs. 1, 26 Abs. 1 WpHG)
Hauptversammlung Finanzkalender 2008/2009
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