Am 26. Juli 2002 trat das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zur Transparenz und Publizität (TransPuG) in Kraft.

Der neu eingeführte § 161 AktG verpflichtet die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der GERRY WEBER International AG jährlich zu erklären, ob und inwieweit den Verhaltensregeln des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde (vergangenheitsbezogener Teil der Erklärung) und wird (zukunftsbezogener Teil der Erklärung).

Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist den GERRY WEBER-Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Diese Forderung erfüllt die GERRY WEBER International AG mit der unten aufgeführten Veröffentlichung. Der Kodex soll von der Regierungskommission jährlich überarbeitet und gegebenenfalls an neue Entwicklungen angepasst werden.
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»  Entsprechenserklärung 2009   PDF   22 KB   A4
»  Entsprechenserklärung 2008   PDF   19 KB   A4
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»  Entsprechenserklärung 2006   PDF   87 KB   A4
»  Entsprechenserklärung 2005   PDF   92 KB   A4
»  Entsprechenserklärung 2004 II   PDF   78 KB   A4
»  Entsprechenserklärung 2004 I   PDF   79 KB   A4
»  Entsprechenserklärung 2003   PDF   77 KB   A4
»  Enstprechenserklärung 2002   PDF   80 KB   A4

 
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